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CaboVerdeProperty Info Center
Tipps für Immobilien-Käufer oder Bauherren


Insider-Tipps
Für den Erwerb einer Immobilie gibt es einige goldene
Regeln, die Sie unbedingt beachten sollten, zwecks korrekter
und ordentlicher Abwicklung des Vertrages und ggf. des Hausbaus :
1) Treffen Sie keine schnellen und spontanen Entscheidungen !

Ein
Kauf will gut überlegt werden, gehen Sie es ruhig an. Sammeln
Sie Informationen über verschiedene Anbieter, bevor Sie Ihre
Wahl treffen; begutachten Sie z.B. Referenzhäuser und sprechen
Sie mit den Eigentümern. Sehen Sie sich die Angebote vor Ort
an und prüfen Sie diese auf persönliche Eignung und Mängel
2) Unterschreiben Sie im vorhinein absolut nichts ...

... auch keine Vorverträge - wenn
Sie sich zum Erwerb einer Immobilie entschlossen haben, suchen Sie
sich als erstes einen vertrauenswürdigen Dolmetscher, der Sie
beim Abschluß von Bau- und Kaufverträgen und der notariellen
Verkaufsurkunde (Escritura de Compraventa) berät und unterstützt.
3) Informieren Sie sich im Rathaus ...

...
über die städtebauliche Situation, Flächennutzungs-
und Bebauungsplan.
4) Vergessen Sie keinesfalls ...

...den Immobiliencheck in Bezug auf Miet- oder Pachtverträge,
Steuerschulden, Umlagenrückstände bei Wohnungseigentümer-gemeinschaften,
Telefon, Strom, Wasser, zum Bauen geforderte Mindestgröße.
Wichtig sind auch Landgröße, Bebauungskoeffizienten,
eine Schätzung der Immobilie, die Prüfung der Escritura, und
der Grundbucheintrag.
4) Entschieden? Dann Rechtsanwalt einschalten.

Ist
die Entscheidung dann zugunsten des
Objektes gefallen, sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden.
Der kennt sich bestens mit den örtlichen Gegebenheiten aus.
Viel wichtiger ist jedoch, dass in Cabo Verde nur notarielle Kaufverträge
ins Grundbuch eingetragen werden können. Zwar ist der Immobilien-Erwerb
im Gegensatz zu Deutschland - auch ohne Notar und den Eintrag
möglich. Die Formalität ist jedoch unbedingt zu empfehlen.
Denn der frischgebackene Immobilienbesitzer genießt nur dann
absoluten Schutz als Eigentümer, wenn sein Name im Grundbuch
steht.
5) Ein Notar ...

...
überprüft ansonsten nur die Lastenfreiheit des Objekts
anhand eines Auszuges aus dem Grundbuch. Die Überprüfung der städtebaulichen Qualifizierung Ihres Grundstückes gehört nicht zu seinen Pflichten. Einen aktuellen Registerauszug (Nota simple informativa) erhalten Sie im Grundbuchamt.
6) Abschliessend, ganz allgemein

Lassen Sie in den Verträgen alles präzise und detailliert
aufführen, da später angeführte Wünsche kostenpflichtig
sind! Der Eintrag eines Fertigstellungsdatums, bzw. die Anordnung von
Strafen bei Nichteinhaltung, wäre empfehlenswert. - Mit Vorsicht zu genießen sind sog. Privatverträge (Contrato
privado oder Contrato de Compraventa).
Die Zahlung bei einem Neubau geschieht nach Festpreis in Raten oder
realisierten Bauabschnitten.
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